Quelle: wikipedia (public domain)
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MRSA (Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus)

 

 

 

 

 

 

Bei der besonderen Form des Staphylococcus aureus handelt es sich um ein Bakterium, das nur noch auf eine bestimmte Antbiotika sensibel/empfindlich reagiert (so genannter Methicillin-resistenter Staphylococcus aureus).

 

Für die Behandlung muss also im Vorfeld geprüft werden, welches Antibiotikum den Keim noch bekämpfen bzw. auslöschen kann. Dafür sind Abstriche erforderlich. In der Regel an den Orten, an denen sich der MRSA gehäuft findet, z.B. dem Nasen-Rachenraum, Wunden oder liegenden Kathetern. Mit einem "Wattebäuschen" werden entsprechende Abstriche vorgenommen und dann in ein Labor eingesandt. Dort versucht man den Keim zu identifizieren und testet die Probe auf ein geeignetes, noch wirksames Antibiotikum. Diesen Vorgang nennt man das Erstellen eines Resistogrammes oder Antibiogrammes.

 

Der Methicillin-resistente Staphylococcus aureus hat sich in den letzten Jahrzehnten in den Krankenhäusern ausgebreitet.

Infektionen im ambulanten Bereich sind eher selten.

Er ist im Krankenhaus für zahlreiche Krankenhausinfektionen (Wund-/Harnwegs-/Knocheninfektionen, Lungenentzündungen) verantwortlich.

 

Für Risikopatienten stellt er daher eine Gefahr dar. Aber wer zählt zu der Risikogruppe?

 

Es sind Patienten, die in den letzten 6 Monaten mindestens 4 zusammenhängende Tage stationär im Krankenhaus behandelt worden sind. Darüber hinaus muss bei den Patienten entweder eine MRSA-Infektion in der Vorgeschichte bestanden haben und/oder zwei (ggf. auch mehr) der nachfolgenden Riskofaktoren vorliegen: chronische Pflegebedürftigkeit, liegender Katheter, z.B. in der Harnblase, Antiobiotikatherapie in den letzten 6 Monaten, Dialysepflichtigkeit, chronische Wunden, tiefe Wundinfektionen und Geschwüre.

 

Mit Überraschung stellten wir kürzlich fest, dass nicht jeder Arzt erforderliche Abstriche auf den Methicillin-resistenten Staphylococcus aureus vornhemen darf. Hierzu ist eine Genehmigung der Kassenärztlichen Vereinigung Westfalen-Lippe (KVWL) notwendig. Diese wird aber nur unter bestimmten Voraussetzungen erteilt.

 

Ab dem 12.12.2012 dürfen wir nun - nach erfolgreicher MRSA-Fortbildung sowie mit Genehmigung der KVWL - in unseren Praxisräumen diese Abstriche durchführen und auch abrechnen. Sollten Sie hiervon betroffen sein, melden Sie sich bitte bei unserem Praxisteam an.

Besondere Vorkehrungen, wie getrennter Warteraum, isoliertes Behandlungs- oder Sprechzimmer, müssen nicht getroffen werden (Ausnahme: offene, freiliegende infizierte Wunden).

 

Hier noch ein Tipp zu einer Internetadresse, die viele Fragen rund um das Thema MRSA beantwortet: www.mrsa-net.nl

Ich glaub, ich brauch einen Arzt!
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Praxisadresse:

Landgrafenstr. 34 - 36

44139 Dortmund

Und wo muss ich jetzt anrufen?
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Na hier!

Telefon:

0231-122025

Hier gehts zur Anmeldung - bitte folgen!
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Montags, Dienstags und Donnerstags:

von 7.30 bis 12.00 Uhr und

von 14.30 bis 17.00 Uhr. 

 

Mittwochs:

von 7.30 bis 12.00 Uhr.

 

Freitags:

von 7.00 bis 13.00 Uhr. 

 

siehe auch unter "Aktuelles" 

Notfallsprechstunde 

Während der übrigen Zeiten halten Sie den Kopf über Wasser!
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War da noch was?
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Unser ebenerdiger Eingangs-bereich. Bitte klicken Sie zum Vergrößern auf das Bild!
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