Genetische Beratung
Wir besitzen die Qualifikation zur
fachgebundenen genetischen Beratung.
Und wofür wird diese benötigt?
Auch in der Inneren Medizin/Allgemeinmedizin trifft man nicht selten auf Krankheitsbilder, die durch Veränderungen des Erbgutes (genetisch bedingte Erkrankungen) entstanden sind. Diese Erbkrankheiten können über die Gene an die Nachkommen weitergegeben werden. Sie zeichnen sich durch unterschiedliche Vererbungs-, Wiederholungs- und Erkran-kungswahrscheinlichkeiten aus. Beispiele sind die Lippen-Kiefer-Gaumenspalte, die Mukoviszidose, die Thalassämie, die Hämochromatose, das Marfan-Syndrom, die Muskeldystrophie, die Neurofibromatose, die familiäre Hypercholesterinämie usw.
Nach dem Inkrafttreten der 2. Stufe des neuen Gendiagnostikgesetzes vom 01.02.2012 dürfen nur noch qualifizierte Ärzte eine entsprechende Beratung anbieten und erforderliche genetische Untersuchungen mit Zustimmung des Patienten einleiten. Wir gehören dazu!